Photovoltaik bzw. Fotovoltaik

Mit der Sonne- Strom erzeugen mit der Fotovoltaikanlage - Ihr persönliches Kraftwerk
- Sonnenstrahlen - die unerschöpfliche Energiequelle
- Geld verdienen und Steuern sparen
- Unternehmer in der Energiewirtschaft werden
- Umweltbeitrag für jedermann
- fünffach profitieren

Die Nutzung der Energiequelle Sonne in der Fotovoltaikanlage schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Sie als Gebäudebesitzer, der eine Fotovoltaikanlage auf seinem Dach montiert, profitiert gleich fünffach:
- sie leisten einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Klimaschutz
- sie erhalten den Einspeise-Strompreis von Ihrem Energieversorger
- sie können Steuervorteile bei Ihrer Steuererklärung nutzen
- sie können zinsgünstige Fördermittel beantragen
- sie können Geld verdienen

Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf 20% erhöhen und braucht dazu Ihren Strom.
Ihr eigener Energieversorger muss Ihnen Ihren Strom zu der garantierten Einspeisevergütung abnehmen.
Die Einspeisevergütung wird über einen garantierten Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme bezahlt. Sie bekommen aber nur die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dann abgesenkte Einspeisevergütung für die garantierten 20 Jahre. Deshalb sollte mit dem Bau der Fotovoltaikanlage nicht mehr lange gewartet werden, damit sich die Anlage rentiert.

Die Strommenge, die Sie erzeugen, ist natürlich abhängig von der Region, der Dachausrichtung, der Technik und natürlich den Sonnentagen im Jahre. Deshalb ist unsere Süd-West-Region besonders bevorteilt.

Förderprogramm
Der Bau einer Fotovoltaikanlage wird staatlich gefördert durch einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von bis zu 50.000 EUR aus dem KfW-Programm " Solarstrom erzeugen ". Die genannten Erträge aus der Einspeisevergütung reichen Ihnen aus, um das Darlehen in etwa 15 Jahren abzuzahlen. Danach erwirtschaftet die Anlage Überschüsse - eine zusätzliche Renteneinnahme, oder ?
Weiterhin gibt es noch regionale Fördermittel der Gemeinde oder Energieversorger.

Steuervorteil
Sie werden beim Bau einer Fotovoltaikanlage ein Existenzgründer " Stromerzeuger ". Die gezahlte Umsatzsteur in Höhe von z.Z. 19 % erhalten Sie als Vorsteuer zurück. Außerdem können Sie im ersten Jahr der Anschaffung eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe von 20 %, die laufende Abschreibung ( AfA ) von 5% und die Darlehens-Schuldzinsen für die Anlage in Ihrer Steuererklärung geltend machen und verringern so Ihr zu versteuerndes Einkommen. In den folgenden Jahren werden die Gewinne mit der AfA und den Schuldzinsen verrechnet.
Wichtig ist aber, dass das Finanzamt nach 20 Jahren einen sogenannten Totalüberschuss sehen will, d.h., es muss eine " schwarze Null " stehen, sonst besteht die Gefahr, dass die Steuervorteile aberkannt werden.